Zuletzt aktualisiert am
Corona-Krise
Corona-Beschränkungen und strenge Maskenpflicht: Corona-Ampel in Bayern – diese Regeln gelten
Der Freistaat Bayern hat die Corona-Ampel eingeführt. Damit einher gehen weitere Corona-Beschränkungen. Die Maskenpflicht wird ausgeweitet und die Personenanzahl bei Feiern und privaten Treffen eingeschränkt.
In Bayern gibt es seit dem 17. Oktober 2020, eine Corona-Ampel, mit der verschiedene Corona-Beschränkungen eingeführt werden. Das hat Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Donnerstag (15. Oktober 2020) bei einer Pressekonferenz zur Corona-Pandemie erklärt. Inzwischen haben viele Regionen in Bayern die Warnwerte überschritten. Aktuell (25.10.2020) liegen sowohl Bayreuth Stadt als auch der Landkreis im roten Bereich. Die Corona-Beschränkungen werden verschärft.
Corona-Ampel gilt nun in Bayern
Ministerpräsident Markus Söder hat am Donnerstag, 15. Oktober 2020, weitere Corona-Regeln bekannt gegeben. Diese gelten seit der Einführung einer Corona-Ampel.
- Grün: Corona-Inzidenz unter 35
- Gelb: Corona-Inzenz 35 bis 50
- Rot: Corona-Inzidenz ab 50
- Dunkelrot: Corona-Inzidenz ab 100 (wurde später hinzugefügt)
Damit gehen verschiedene neue Corona-Beschränkungen einher. Auch die Stadt Bayreuth hat Regeln erlassen und Plätze definiert, an denen nun die Maskenpflicht gilt.
Corona-Beschränkungen in Bayern
Folgende Einschränkungen gelten bei verschiedenen Farben der Corona-Ampel:
- Grün: Allgemeine Hygieneregeln und Vorschriften wie Maskenpflicht gelten
- Gelb: Maskenpflicht wird an öffentlichen Plätzen erweitert, Sperrstunde ab 23 Uhr, Alkoholverkaufsverbot und Beschränkung der Personenanzahl bei Feiern und privaten Treffen
Die Maskenpflicht wird auch auf öffentlichen Plätzen angewendet: Auf stark frequentierte Plätzen in der Öffentlichkeit sowie an weiterführenden Schulen im Unterricht gilt dann die Maskenpflicht. Außerdem wird die Anzahl der Personen bei Feiern auf zehn beschränkt.
- Rot: Maskenpflicht erweitert, Sperrstunde ab 22 Uhr, Alkoholverkaufsverbot, weitere Beschränkungen bei Feiern
Die Maskenpflicht wird dann auch bei Grundschulen im Unterricht eingesetzt. Bei Feiern gilt hier eine Personen-Grenze von fünf oder zwei Hausständen.
- Dunkelrot: Sperrstunde ab 21 Uhr, Veranstaltungen auf 50 Personen begrenzt
Redaktion