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Berufsausbildung

Was Du zum Ausbildungsstart wissen musst: Rechte und Pflichten von Azubis

Von Ausbildungsvertrag über Arbeitszeiten bis hin zu finanzieller Unterstützung: Die DGB-Jugend sagt worauf Azubis achten sollten.

Der Start ins Ausbildungsjahr ist für viele Jugendliche im August und September ein spannender Schritt. Auch kurz entschlossene sind noch willkommen. In Bayreuth Stadt und Land sind noch viele Ausbildungsplätze unbesetzt.

Worauf ist beim Ausbildungsvertrag zu achten?

Der Ausbildungsvertrag regelt wichtige Punkte wie den Inhalt und Ablauf der Berufsausbildung, den Ausbildungsort und externe Ausbildungsmaßnahmen, die tägliche Arbeitszeit, die Probezeit sowie die Höhe der Ausbildungsvergütung. Auch die Bedingungen für eine Kündigung des Berufsausbildungsvertrags und Hinweise auf geltende Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sind hier festgehalten.

Paul Hummer von der Jugendorganisation des Deutschen Gewerkschaftsbundes rät: „Lies den Vertrag gründlich durch, bevor du ihn unterschreibst, und zögere nicht, bei Unklarheiten nachzufragen. Es kann auch sinnvoll sein, den Vertrag von der Gewerkschaft prüfen zu lassen.“

Was bedeutet Probezeit?

Die Probezeit dauert zwischen einem und vier Monaten und dient dem gegenseitigen Kennenlernen. In dieser Zeit können sowohl der Betrieb als auch der Auszubildende das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von Gründen und fristlos kündigen. Wichtig: Auch während der Probezeit muss die Kündigung schriftlich erfolgen.

Wieviel Urlaub bekommen Auszubildende?

Der Urlaubsanspruch für Minderjährige ist je nach Alter gestaffelt. Wer seine Ausbildung früh anfängt und am Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 war, bekommt mindestens 30 Werktage frei. Mit 16 Jahren sind es mindestens 27 Tage und ein 17-Jähriger hat zumindest 25 Werktage Urlaub. Ab 18 gelten die gleichen Regeln wie für alle Arbeitnehmer was den Urlaub angeht. Sie haben mindestens 20 Werktage im Jahr frei. Die meisten Arbeitgeber geben heute allerdings mehr. Übrigens ist gesetzlich ebenfalls geregelt, dass der Urlaub in den Berufsschulferien gewährt werden soll.

Ist ein Wechsel des Ausbildungsplatzes möglich?

Nach der Probezeit können Auszubildende kündigen oder einen Aufhebungsvertrag mit dem Betrieb vereinbaren, um ihre Ausbildung in einem anderen Betrieb fortzusetzen. Sollte der bisherige Betrieb nicht zustimmen, ist ein schwerwiegender Grund für eine fristlose Kündigung erforderlich.

Paul Hummer rät: „Bevor du kündigst oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, stelle sicher, dass du bereits einen neuen Ausbildungsbetrieb gefunden hast, der dich übernimmt.“

Wie lange dürfen Azubis arbeiten?

Für minderjährige Auszubildende gilt ein 8-Stunden-Tag. An Tagen, an denen kürzer gearbeitet wird, kann an den übrigen Tagen bis zu 8,5 Stunden gearbeitet werden. Volljährige Azubis dürfen bis zu 10 Stunden arbeiten, allerdings müssen diese Überstunden innerhalb von sechs Monaten durch Freizeit oder Geld ausgeglichen werden. Wichtig ist laut DGB, dass die Ausbildung im Vordergrund steht und Auszubildende nicht als billige Arbeitskräfte eingesetzt werden. Jugendliche dürfen in der Regel nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten, Ausnahmen gibt es in bestimmten Branchen wie Bäckereien, Gastronomie und Hotellerie.

Was sind ausbildungsfremde Tätigkeiten?

Ausbildungsfremde Tätigkeiten sind Aufgaben, die nicht im Ausbildungsrahmenplan vorgesehen sind. Dazu zählen private Erledigungen für Vorgesetzte, Botengänge, übermäßige Aufräumarbeiten und regelmäßige Putzdienste. Azubis dürfen auch nicht für Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen anderer Mitarbeiter eingesetzt werden. In der Praxis ergeben sich allerdings Grauzonen. Manche Aufgaben scheinen erst einmal mit der Ausbildung nichts zu tun zu haben, gehören aber doch zum Arbeitsalltag. Es ist die Pflicht des Betriebs, die Auszubildenden entsprechend des Ausbildungsrahmenplans und des betrieblichen Ausbildungsplans auszubilden.

Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?

Die Ausbildungsvergütung ist häufig in Tarifverträgen geregelt. Wo kein Tarifvertrag greift, gilt die von den Gewerkschaften durchgesetzte Mindestausbildungsvergütung. Im Jahr 2024 beträgt diese im ersten Ausbildungsjahr 80 Prozent der branchenüblichen tariflichen Vergütung, mindestens jedoch 649 Euro. Diese Regelung gilt auch für Auszubildende in staatlich geförderten außerbetrieblichen Ausbildungen.

Pflichten des Auszubildenden

Auszubildende müssen aktiv daran mitarbeiten ihre Ausbildungsziele zu erreichen. Sie müssen am Berufsschulunterricht teilnehmen. Selbstverständlich ist wohl, dass Aufträge befolgt und Werkzeuge und Maschinen pfleglich behandelt werden müssen. Außerdem muss Bescheid gesagt werden, wenn man krank ist und es muss ein Berichtsheft geführt werden.

Welche finanziellen Unterstützungen gibt es?

Auszubildende können bei der Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, wenn ihr Einkommen nicht ausreicht. Eltern von Azubis unter 25 Jahren haben weiterhin Anspruch auf Kindergeld, solange ihr Kind eine Ausbildung macht. Wenn Auszubildende nicht mehr zu Hause wohnen und den Eltern keine Kosten verursachen, muss das Kindergeld an sie ausgezahlt werden. Darüber hinaus können volljährige Azubis mit eigener Wohnung am Ausbildungsort unter Umständen Wohngeld beantragen. Wer für die Ausbildung umziehen muss, kann im ersten Ausbildungsjahr auch einen Mobilitätszuschuss für zwei monatliche Heimfahrten erhalten. Dafür ist es wichtig, sich rechtzeitig vor Abschluss des Ausbildungsvertrags bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit zu informieren.