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Messerverbotszone

Messerverbotszone in der Bayreuther Innenstadt

Während den nächsten anstehenden Spielen der Fußball-Europameisterschaft ist es in Bayreuth verboten Messer und andere Waffen in der Innenstadt zu tragen.

In der Maximilianstraße, dem Hofgarten und den angrenzenden Bereichen ist für die Zeiten in den nun folgenden Spielen der Fußball-EM eine Messerverbotszone eingerichtet. Die Verbotszonen gelten dabei jeweils von 17 Uhr beziehungsweise 20 Uhr des Spieltags bis zum nächsten Morgen um 5 Uhr. (genaue Liste weiter unten) Das ist dem Amtsblatt der Stadt Bayreuth zu entnehmen. Die Vorrundenspiele waren davon nicht betroffen. Wo in Bayreuth public viewing stattfindet, können Sie hier nachlesen. 

Das ist in der Messerverbotszone verboten

In der Messerverbotszone ist das Führen von Messern aller Art untersagt. Auch gefährliche Werkzeuge wie Äxte, Beile, Cutter, Macheten, Tapeziermesser, Küchenmesser, Baseballschläger, Eisenstangen und sonstige Hieb- und Stichgegenstände dürfen nicht mitgeführt werden.

Wer diese Gegenstände unmittelbar und ausschließlich beruflich nutzt oder Anlieger ist und die Nutzung begründen kann, ist davon ausgenommen. Natürlich ist auch die Nutzung von Messern und Gabeln in der Gastronomie gestattet.

Die Messerverbotszone in Bayreuth gilt an den folgenden Spieltagen und für folgende Zeiträume:

Achtelfinale:
von Sa.,29.06.2024, 17:00 Uhr, bis So., 30.06.2024, 05:00 Uhr von So., 30.06.2024, 17:00 Uhr, bis Mo., 01.07.2024, 05:00 Uhr von Mo., 01.07.2024, 17:00 Uhr, bis Di., 02.07.2024. 05:00 Uhr von Di., 02.07.2024, 17:00 Uhr, bis Mi., 03.07.2024, 05:00 Uhr
Viertelfinale:
von Fr., 05.07.2024, 17:00 Uhr, bis Sa., 06.07.2024, 05:00 Uhr von Sa., 06.07.2024, 17:00 Uhr, bis So., 07.07.2024, 05:00 Uhr
Halbfinale:
von Di., 09.07.2024, 20:00 Uhr, bis Mi., 10.07.2024, 05:00 Uhr von Mi., 10.07.2024, 20:00 Uhr, bis Do., 11.07.2024, 05:00 Uhr
Finale:
von So., 14.07.2024, 20:00 Uhr, bis Mo., 15.07.2024, 05:00 Uhr

Viele Messer sind ohnehin verboten

Einhandmesser und viele andere Waffen sind ohnehin generell verboten. Dazu zählen zum Beispiel auch feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 Zentimeter. Das ist im Waffengesetz geregelt.