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Drogenfund

Marihuana-Plantagen entdeckt: 42-Jähriger in Untersuchungshaft

Auch wenn Cannabis heute ja legal bezogen und konsumiert werden kann, scheint der Schwarzmarkt noch zu boomen. Zwei Plantagen hat die Kulmbacher Polizei nun entdeckt.

Ein scheinbar herrenloser Rucksack führte am Freitag die Kulmbacher Polizei zu zwei illegalen Marihuana-Plantagen. Der 42-jährige Betreiber wurde festgenommen und befindet sich auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft.

Zufallsfund: Rucksack mit Drogen

Ein aufmerksamer Bürger meldete der Polizei am Freitagmorgen einen verlassenen Rucksack auf einem Radweg an der B289. Bei der Durchsuchung des Rucksacks fanden die Beamten Amphetamin, versteckt in einem Elektroartikel. Durch weitere Ermittlungen konnte der Rucksack einem 42-jährigen Mann aus dem Landkreis Kulmbach zugeordnet werden.

Wohnungsdurchsuchung offenbart Marihuana-Aufzucht

Aufgrund des Fundes erwirkte die Staatsanwaltschaft Bayreuth einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Mannes. Dort entdeckte die Polizei weitere Drogen, darunter Crystal Meth und Amphetamin im niedrigen zweistelligen Grammbereich. Besonders auffällig war ein Zimmer, das vollständig für eine Marihuana-Aufzuchtanlage mit fast 30 Pflanzen eingerichtet war. Zusätzlich fanden die Beamten Softairwaffen und Messer, die griffbereit im Raum lagen.

Weitere Plantage im Wald entdeckt

Im Laufe der Ermittlungen erhielt die Polizei Hinweise auf eine zweite Marihuana-Plantage des Verdächtigen. In einem nahegelegenen Waldstück fanden die Beamten über 60 weitere Pflanzen. Mit Unterstützung der Zentralen Einsatzdienste aus Bayreuth wurden auch diese Pflanzen sichergestellt und der Kriminalpolizei Bayreuth übergeben.

Untersuchungshaft und Anklage

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bayreuth wurde der 42-Jährige am Samstag einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl wegen des Verdachts mehrerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Verdächtige sitzt seitdem in einer Justizvollzugsanstalt und wartet auf den Fortgang seines Strafverfahrens.