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Tierquäler

Sechs Katzenkinder ausgesetzt: PETA hilft bei der Suche nach Bayreuther Tierquäler

Einem aufmerksamen Zeugen ist es zu verdanken, dass sechs Katzenkinder, die in einem Karton achtlos entsorgt worden waren, überleben konnten. 

Die Tierrechtsorganisation PETA sucht einen Tierquäler in Bayreuth. Die Organisation gibt bekannt, dass sie aus einem Medienbericht erfahren haben will, dass sechs kleine Katzen am vergangenen Sonntag im Landkreis Bayreuth in der Nähe einer Baustelle ausgesetzt wurden.

Mangelernährt und in schlechtem Pflegezustand

Zwei der Katzen sind Jungkatzen, vier sind noch Katzenbabys. Ein Zeuge entdeckte die Vierbeiner in einer Kiste an einer Baustelle nahe der Therme Obernsees und brachte sie ins Tierheim. Die Katzen sollen unter Mangelernährung gelitten haben. Eines der langhaarigen Tiere war in einem so schlechten Pflegezustand, dass das Fell teilweise abgeschnitten werden musste. Das Tierheim Bayreuth und die zuständige Polizeibehörde nehmen Hinweise zu dem Fall entgegen.

PETA setzt Belohnung aus

Um den Fall aufzuklären, setzt PETA eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden. Das geht auch anonym.

Zeuge rettet Katzenkindern das Leben

„Hätte der Zeuge nicht so schnell gehandelt, wären die Katzenkinder bei dieser Hitze qualvoll gestorben“, so Jana Hoger, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Der oder die Halterin hätte genug Verantwortungsbewusstsein zeigen und die Vierbeiner direkt im Tierheim abgeben müssen. Sie einfach zurückzulassen ist tierschutzwidrig und muss bestraft werden.“

Aussetzung von Tieren ist strafbar

Die Tierrechtsorganisation weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren laut Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und ebenso den Straftatbestand der Tierquälerei nach Paragraf 17 des Gesetzes erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Das Tierschutzgesetz greift auch, wenn Halter die Tiere nicht artgerecht unterbringen und versorgen oder notwendige Hilfeleistung unterlassen.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.