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Einbruchserie

Einbrecher in Kulmbach nach intensiver Ermittlung geschnappt

Nachdem er ein Jahr lang in mehrere Kulmbacher Geschäften eingebrochen war, ist ein 40-jähriger Kulmbacher nun geschnappt worden. 

Seit Mitte 2023 hat die Polizei in Kulmbach mehrere Einbruchsdiebstähle in Gewerbebetriebe registriert. Bis der Täter geschnappt werden konnte, dauerte es eine Weile. Nun klickten bei einem 40-jährigen Kulmbacher die Handschellen.

Wenig Spuren hinterlassen

Der Täter, der in der Kulmbacher Innenstadt lebt, war zur Nachtzeit immer wieder in Objekte eingestiegen, die durch Nebeneingänge nicht einsehbar waren. Durch Spezialwerkzeug, das er für die Einbrüche nutzte, hinterließ er kaum Schäden an Fenstern und Türen. Die im Geschäft vorgefundenen Geldbehälter hebelte er mit Gewalt auf und nahm das Bargeld an sich.

Ladenbesitzer haben es dem Einbrecher leicht gemacht

Wie die Polizei mitteilt, haben es die Inhaber einiger Läden dem Dieb leicht gemacht, weil sie in Bezug auf Codes und Schlüssel offenbar zu nachlässig waren. So ist der Einbrecher nicht selten auch ohne große Anstrengung an die Beute gelangt. Neben dem Bargeld nahm er zudem auch vorgefundene EC-Karten an sich und setzte diese noch in der Tatnacht für Bargeldabhebungen und Zigarettenkäufe ein. Die zugehörigen PIN-Codes waren dem Dieb ebenfalls in die Hände gefallen. Gegenstände stahl der Dieb in der Regel nicht.

Mehrere Beweise führten zum Täter

Auch wenn der Einbrecher äußerst vorsichtig vorgegangen war, konnten die Fahnder ihm nun zahlreiche Taten nachweisen. Nicht nur die Spurensicherungen führten zu dem Mann. Der Täter ist auch ertappt worden, als er etwas von dem gestohlenen Geld in Markenkleidung investierte. Bei seinem vermutlich letzten Einbruch in ein Wohngebäude konnten ebenfalls Beweise geführt werden, die für den amtsbekannten Mann als Täter sprachen.

40-jähriger Kulmbacher in U-Haft

Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hat deshalb einen Haftbefehl gegen den Einbrecher erwirkt. Insgesamt erbeutete der inzwischen inhaftierte Täter einen niedrigen fünfstelligen Euro-Bereich.

Die bei der Festnahme mitgeführte Kleinstmenge Rauschgift wird insgesamt beim Strafmaß wohl weniger ins Gewicht fallen, deutet aber wohl darauf hin, dass es sich um Beschaffungskriminalität handelte.