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Tierseuche

Bienen in Gefahr: Amerikanische Faulbrut im Landkreis Bayreuth ausgebrochen

Imker im Landkreis Bayreuth – speziell rund um Aufseß – müssen achtsam sein: Eine meldepflichtige Tierseuche ist in einem Bienenvolk ausgebrochen.

In Aufseß/Sachsendorf ist ein Bienenstand von der Amerikanischen Faulbrut befallen. Das Veterinäramt am Landratsamt Bayreuth hat das am 01. Juli 2024 festgestellt und tags darauf veröffentlicht. Um eine weitere Verbreitung zu verhindern, hat die Behörde einen Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern um den betroffenen Bienenstand eingerichtet.

Sperrbezirk zur Amerikanische Faulbrut

Der Sperrbezirk umfasst teilweise oder vollständig folgende Ortsteile in der Gemeinde Aufseß:

    • Sachsendorf
    • Oberaufseß
    • Neuhauser Mühle
    • Neuhaus
    • Hundshof

Darüber hinaus sind folgende Ortsteile in der Gemeinde Hollfeld umfasst:

  • Drosendorf
  • Tiefenlesau
  • Was der Sperrbezirk bedeutet

Bienenvölker und Material dürfen laut Allgemeinverfügung nicht in oder aus dem Sperrbezirk gebracht werden. Das gilt insbesondere für lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften.

Grundsätzlich gilt: Wer Bienen hält, muss das beim Veterinäramt anmelden

Wer Bienen halten will, muss das spätestens wenn die Bienen bei ihm ankommen dem Veterinäramt melden. Das steht in der Bienenseuchen-Verordnung. Demnach ist das auch dann schon zu melden, wenn nur ein Volk einzieht. Wer das nicht macht, dem drohen Strafen bis zu 30.000 Euro.

Amerikanische Faulbrut

Die Amerikanische Faulbrut gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Ihr Erreger ist ein sporenbildendes Bakterium namens Paenibacillus larvae, das ausschließlich Bienenlarven befällt. Erwachsene Bienen sind gegen den Erreger resistent, können die Sporen aber über das Futter an die junge Brut übertragen. Ein Teil der Brut stirbt dann ab, so dass das Volk kleiner wird und zu schwachum über den Winter zu kommen. Nähere Informationen sind abrufbar beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Für Menschen ist der Erreger übrigens nicht gefährlich – auch nicht durch den Verzehr. Der aus dem betroffenen Bienenbestand gewonnene Honig darf weiterhin verkauft werden. Eine Fütterung von Bienen mit dem Honig ist dagegen nicht erlaubt.

Und was können Imker tun, wenn sie Angst haben, ihr Volk könne befallen sein?

Als Vorsorgemöglichkeit für Imker bietet der Tiergesundheitsdienst (TGD) Bayern e.V. jedem Imker an, eigeninitiativ Futterkranzproben zu entnehmen und diese auf Sporen des Faulbruterregers untersuchen zu lassen. Die Monitoringuntersuchung ist staatlich bezuschusst und aktuell für jeden Imker in Bayern kostenfrei.