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Förderung

Staatliche Förderung für Heizungen:
Was ist für Hausbesitzer drin?

Externer Redakteur

Eine neue Heizung ist für viele Immobilien empfehlenswert, und das sowohl hinsichtlich im Sinne der Nachhaltigkeit als auch einer dauerhaften Kostenersparnis. Bevor Hausbesitzer aber bei den Betriebskosten sparen können, müssen sie zunächst in eine neue Anlage investieren. Da die Anschaffungskosten aber noch immer vergleichsweise hoch ausfallen und der Umstieg dennoch unterstützt werden soll, gewährt der Staat eine finanzielle Förderung. Dieser Artikel zeigt, welche Heizungen besonders gefördert werden und worauf Hausbesitzer beim Antrag achten müssen.

Das neue Gebäudeenergiegesetz bringt vermehrte Forderungen

Fossile Energien sollen in Zukunft der Vergangenheit angehören, um die Umwelt auch für spätere Generationen zu schonen. Das betrifft unter anderem auch die Art, wie Wohn- und Geschäftsräume in der kalten Jahreszeit beheizt werden. Das Gebäudeenergiegesetz GEG sieht vor, dass in diesem Zuge alle neu installierten Heizungsanlagen mindestens 65 Prozent ihres Bedarfs aus erneuerbaren Energiequellen erhalten müssen. Diese Vorschrift gilt seit dem 1. Januar 2024. Umgesetzt werden müssen die damit verbundenen Veränderungen in der kommunalen Werbeplanung bis zum Jahr 2028. Wer heute eine neue Heizung einbauen möchte, sollte daher bereits auf innovative Heizsysteme setzen. Um die in der Anschaffung oftmals noch sehr teuren Anlagen attraktiver zu gestalten, gibt es vom Staat eine finanzielle Förderung Heizung.

Hausbesitzer, deren Immobilie älter als fünf Jahre ist, können einen Antrag auf die entsprechenden Fördergelder stellen. Maximal 70 Prozent des Anschaffungspreises etwa einer Wärmepumpe kann so vom Staat übernommen werden. Der Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten beträgt aktuell (Stand: Juni 2024) 30.000 Euro. So ist es möglich, eine Wärmepumpe schon für unter 10.000 Euro zu erhalten. Voraussetzung ist, dass die neue Heizungsanlage ausschließlich oder vornehmlich auf erneuerbare Energien zurückgreift, denn nur diese sind förderberechtigt. 

Wer kann eine Förderung für die neue Heizung beantragen?

Viele Hausbesitzer sind aktuell bereits berechtigt, eine finanzielle Förderung für eine neue Heizungsanlage zu erhalten. Es gelten aber bestimmte Voraussetzungen, und eine Förderung zu erhalten. Aktuell berechtigt sind zum Beispiel bestimmte Gebäudetypen, so etwa Einzelhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften und Mehrfamilienhäuser. Da wohl die meisten gängigen Wohnimmobilien in eine dieser Kategorien fallen, stehen die Chancen auf eine Finanzspritze vom Staat gut. Zu den förderungsberechtigten Personen gehören Besitzer von Einfamilienhäusern, in denen sie selbst wohnen, ebenso wie Besitzer von Mehrfamilienhäusern, die vollständig oder anteilig vermietet werden. Auch Wohnungsgenossenschaften können für ihre Immobilien eine Heizungsförderung vom Staat erhalten. 

Was müssen Hausbesitzer zur Antragstellung wissen?

Ein Antrag auf Förderung nach dem Gebäudeenergiegesetz darf ausschließlich vom Käufer der neuen Heizung gestellt werden. Es ist also nicht möglich, Dritte mit dem Ausfüllen und Einreichen der Unterlagen zu beauftragen. Hausbesitzer können aber durchaus einen Berater engagieren, der beim Zusammenstellen der erforderlichen Dokumente behilflich ist. Dies ist sogar ratsam, um den Vorgang zu beschleunigen und auszuschließen, dass es aufgrund fehlender Unterlagen zu Verzögerungen kommt. Im Jahr 2024 können Förderanträge auch rückwirkend gestellt werden. Dies ist der Fall, da Anträge erst seit dem 27. Februar offiziell eingereicht werden können. Wer also bereits davor eine neue Heizanlage erworben hat, kann sich auch im Nachhinein um eine finanzielle Förderung bemühen.

Welche Heizungen sind aktuell förderberechtigt?

Da das GEG ganz im Sinne der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes steht, können selbstverständlich nicht alle Heizungen vom Staat gefördert werden. Lediglich Heizanlagen, die zu einem möglichen großen Teil mit erneuerbaren Energien betrieben werden, kommen für die beliebte Finanzspritze infrage. Dazu zählen beispielsweise Wärmepumpen: Diese populären Heizsysteme beziehen etwa 75 Prozent ihrer Energie aus der Umwelt und nur 25 Prozent aus der Steckdose. Auch für solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen und Brennstoffzellen kann der staatliche Zuschuss gewährt werden.

Ist im Gebäude eine Hybridheizung vorhanden, die sich etwa aus einer Gasheizung und einer Wärmepumpe zusammensetzt, kann nur der Teil gefördert werden, der erneuerbare Energien verwendet. In diesen Fällen muss genau ermittelt werden, wie hoch der Verbrauch beider Anteile ausfällt, um die Höhe des Kostenzuschusses zu bestimmen. Auch hier kann es nicht schaden, einen Experten hinzuzuziehen. 

Förderung wird erst nach dem Heizungskauf gewährt

Hausbesitzer, die ihre Immobilie mit einer modernen und umweltfreundlichen Heizungsanlage ausstatten möchten, müssen diese erst einmal erwerben und einbauen lassen. Erst nachträglich ist es möglich, die finanzielle Förderung nach dem GEG zu erhalten. Das bedeutet aber auch, dass die Anschaffungskosten erst einmal aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Da für neue Heizungen häufig fünfstellige Beträge in mittleren Bereich anfallen, stellt sich nicht selten die Frage, ob diese Summe überhaupt aus eigener Kraft aufgebracht werden kann.

Ist dies nicht möglich, muss dennoch nicht auf die neue Heizung verzichtet werden. Mit einem sogenannten Ergänzungskredit von der KfW kann eine Summe von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit gewährt werden. Ergänzungskredite lassen sich ideal für den Austausch alter Heizungsanlagen und den damit einhergehenden Einbau eines neuen Systems nutzen. Der Antrag erfolgt hier bei der Hausbank. Hausbesitzer sollten aber bedenken, dass noch nicht jede Bank diesen speziellen Kredit im Angebot hat. Interessenten sollten sich daher vor dem Kauf einer neuen Heizanlage informieren, welche Optionen ihnen zur Verfügung stehen und welches Heizsystem sich am besten für die individuellen Bedürfnisse eignet.