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Baumfällung

Welche Bäume dürfen gefällt werden, und wann braucht man eine Genehmigung?

Bayreuth: Baumfällung geschützter Bäume nur mit Genehmigung. Erfahren Sie, welche Bäume geschützt sind und wie Sie eine Genehmigung erhalten.

Diese Vorschriften sollen den Erhalt großer Laubbäume im Stadtgebiet sicherstellen.

Welche Bäume sind geschützt?

  • Geschützt sind Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern sowie mehrstämmige Laubbäume, wenn ein Stamm über 50 Zentimeter Umfang hat. Diese Maße werden einen Meter über dem Erdboden gemessen.
  • Bei Nadelbäumen sind nur Eiben und Gingkos geschützt.
  • Pappeln (außer Silberpappeln) und Obstbäume (außer Wildobst- und Walnussbäumen) fallen nicht unter die Baumschutzverordnung.

Baumfällung nur mit Genehmigung

Das Fällen von geschützten Bäumen ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigung muss schriftlich bei der Stadt Bayreuth beantragt werden. Das Formular finden Sie online oder direkt im Amt für Umwelt- und Klimaschutz, Wilhelm-Pitz-Straße 1. Anträge für Baumfällungen sollten frühzeitig gestellt werden, da die Bearbeitung aufgrund fachlicher Stellungnahmen Zeit in Anspruch nehmen kann.

Auch das Bundesnaturschutzgesetz schreibt vor, dass Bäume außerhalb von Wäldern und gärtnerisch genutzten Flächen sowie Hecken, lebende Zäune oder Gebüsch zwischen dem 1. März und dem 30. September grundsätzlich nicht gefällt werden dürfen.

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Anleitung für den Baumfällantrag

Für den Baumfällantrag benötigen Sie folgende Angaben:

  1. Ihre Kontaktdaten: Geben Sie Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre Telefonnummer an.
  2. Grundstücksdaten: Beschreiben Sie das Grundstück sowie die geplante Maßnahme (Fällung oder Rückschnitt). Nennen Sie die Baumart und den Stammumfang.
  3. Begründung: Erklären Sie, warum die Maßnahme notwendig ist. Geben Sie an, ob eine Ersatzpflanzung möglich ist.
  4. Zeitpunkt: Nennen Sie den geplanten Zeitraum für die Maßnahme.
  5. Skizze: Fügen Sie, falls erforderlich, eine Skizze des Grundstücks bei.

Weitere Informationen und Kontakt

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Amtes für Umwelt- und Klimaschutz zur Verfügung. Sie erreichen sie in der Wilhelm-Pitz-Straße 1, Zimmer A 1.06a oder A 1.08, sowie telefonisch unter 0921 25-1388, 25-1143 oder 25-1175.