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Häufiger Unfallgrund

Warnwestenpflicht auf Kompostieranlagen konsequent durchsetzen

von Michael Christensen

Sicherheit auf Mülldeponien ist wichtig. Auf den Kompostieranlagen in Pegnitz, am Bindlacher Berg und “Am Buchstein” gilt deshalb nun für Anlieferer und Abholer die Pflicht, während ihres Aufenthalts auf dem Gelände eine Warnweste zu tragen.

Sicherheitsmaßnahme auf Kompostieranlagen

Eine Warnwestenpflicht dient der Sicherheit und Sichtbarkeit der Personen auf dem Anlagengelände und wurde vom Betreiber der jeweiligen Kompostieranlagen schon vor längerem eingeführt, so Hannes Huttinger Pressesprecher des Landratsamtes. Wer keine eigene Warnweste dabei hat, kann sich vor Ort kostenlos eine ausleihen.

Strenge Einhaltung der Warnwestenpflicht als Reaktion auf den Unfall in Juli

Auf dem Gelände der Kompostieranlage in Bindlach ist eine Frau im Juli 2024 von einem Lkw erfasst und getötet worden. Die Verpflichtung zum Tragen einer Warnweste bestand allerdings bereits vor dem Unfall im Juli, antwortet Huttinger auf Nachfrage. Die Pflicht wurde jedoch oft von Anlieferern und Abholern als unnötig empfunden, fügt er hinzu.

Der Unfall im Juli habe die Notwendigkeit dieser Sicherheitsmaßnahme verdeutlicht, sagt Huttinger. Daher wird von Landratsamt gemeinsam mit den Betreibern erneut auf die Wichtigkeit der Warnwestenpflicht hingewiesen, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.

Konsequenzen bei Missachtung der Warnwestenpflicht

Das Tragen einer Warnweste ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, so Huttinger, jedoch eine Bedingung für den Zugang zum Betriebsgelände.

Wer sich weigert, eine Warnweste zu tragen, darf das Gelände nicht betreten, da dies gegen das Hausrecht des Betreibers verstößt. Mitarbeiter des Betreibers informieren die Bürger bei der Anmeldung vor Ort über die Tragpflicht und weisen sie auf die Sicherheitsvorkehrungen hin.

Ausweitung der Pflicht auf andere Abgabestellen

Eine Ausweitung der Warnwestenpflicht auf alle Müllabgabestellen im Landkreis Bayreuth ist derzeit nicht vorgesehen. Der Grund hierfür ist, dass auf anderen Abgabestellen während der Öffnungszeiten kein Lkw-Fahrverkehr stattfindet, sagt Huttinger, wodurch das Risiko geringer sei.