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Tierquälerei-Vorwürfe

Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutz erstattet Strafanzeige gegen Zuständige in der JVA Bayreuth

Zwei Whistleblower werfen dem landwirtschaftlichen Gutshof der Justizvollzugsanstalt Bayreuth “schrecklichste Tierquälereien” vor. 

Im landwirtschaftlichen Gutshof der Justizvollzugsanstalt Bayreuth soll es immer wieder zu schweren Tiermisshandlungen kommen. Das will die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutz (DJGT) von ehemals dort Beschäftigten erfahren haben. Die DJGT hat am vergangenen Donnerstag, den 25. Juli 2024, Strafanzeige gegen die Zuständigen in der Rinderhaltung der JVA Bayreuth erstattet. Das geht aus einer Pressemeldung der DJGT hervor.

Whistleblower beschreiben “schrecklichste Tierquälereien”

Zwei Personen, die bis dieses Jahr im offenen Vollzug auf dem landwirtschaftlichen Gutshof der JVA Bayreuth gearbeitet haben, beschreiben “schrecklichste Tierquälereien seitens der Justizangestellten”, so die DJGT. Den Beschreibungen zufolge sei der Umgang seitens der Justizangestellten mit den dort gehaltenen Rindern äußerst gewaltvoll und tierschutzwidrig: Die Verantwortlichen der JVA sollen routinemäßig mit Stöcken auf die Köpfe der Tiere eingeschlagen haben, um sie gefügig zu machen. Zudem sei es den Gefangenen erlaubt worden, ungeschult die dort untergebrachten Tiere zu versorgen und beispielsweise auch bei Geburten von Kälbern in einem nicht verantwortbaren Ausmaß zu unterstützen.

Außerdem würden die Rinder der JVA in Anbindehaltung gehalten, die seit Jahrzehnten stark in der Kritik steht. Dabei werden die Tiere am Hals an einem Platz im Stall fixiert und dadurch daran gehindert, ihren Bedürfnissen nach Bewegung, Körperpflege oder sozialer Interaktion nachzugehen.

DJGT stellt Strafanzeige gegen die Zuständigen

Die DJGT hat nun Strafanzeige gegen die Zuständigen in der Rinderhaltung der JVA Bayreuth bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth erstattet und zudem das zuständige Veterinäramt über die dort herrschenden Zustände informiert.
„Die Anbindehaltung verursacht nachweislich langanhaltende Schmerzen, Leiden und Schäden – sie ist somit tierschutzwidrig, unzulässig und strafbar“, – so Barbara Felde, stellvertretende Vorsitzende bei der DJGT.

„Wir fordern die zuständige Veterinärbehörde auf, ihren Handlungsspielraum zu nutzen und gemäß des Urteils des VG Münster, zahlreicher juristischer Aufsätze und gemäß des Tierschutzgesetzes die ganzjährige Anbindehaltung des landwirtschaftlichen Gutshofs der JVA Bayreuth zu untersagen”, so Felde weiter. Auch die Staatsanwaltschaft müsse den Misshandlungen vieler Tiere nachgehen. Barbara Felde forderte außerdem, dass auch der Gesetzgeber endlich Rechtssicherheit schaffen und die Anbindehaltung – in all ihren Formen im Zuge der Tierschutzgesetz-Novelle verbieten müsse.